mehrere Arbeitsverhältnisse
- mehrere Arbeitsverhältnisse
verschiedene, zeitlich nicht kollidierende ⇡ Arbeitsverhältnisse eines Arbeitnehmers. Der Arbeitnehmer darf dadurch nicht gegen die Pflichten aus dem ersten Arbeitsverhältnis verstoßen; er muss in der Lage sein, den übernommenen Verpflichtungen nachzukommen. Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) muss eingehalten werden (⇡ Arbeitszeit).
- Lohnsteuer: ⇡ Mehrere Dienstverhältnisse.
- Sozialversicherung: ⇡ Mehrfachbeschäftigte.
Lexikon der Economics.
2013.
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Philipp Schmitt — Philipp Johann Adolf Schmitt (* 20. November 1902 in Bad Kissingen; † 9. August 1950 in Hoboken) war im Zweiten Weltkrieg als SS Sturmbannführer Kommandant des Auffanglagers im belgischen Fort Breendonk und des SS Sammellagers Mechelen sowie … Deutsch Wikipedia
Erwerbstätige — Er|wẹrbs|tä|ti|ge, die/eine Erwerbstätige; der/einer Erwerbstätigen, die Erwerbstätigen/zwei Erwerbstätige: weibliche Person, die erwerbstätig ist. * * * Erwerbstätige, Personen, die einer Erwerbstätigkeit nachgehen, d. h., die in einem… … Universal-Lexikon
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Befristung (Arbeitsverhältnis) — Die Befristung eines Arbeitsverhältnisses ist die Vereinbarung, dass das Arbeitsverhältnis zu einem bestimmten Datum oder mit einem bestimmten Ereignis ohne Kündigung enden soll. Die Befristung ist neben der Kündigung ein eigenständiger… … Deutsch Wikipedia
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